Nach einer Pause von drei Monaten finden ab Sonntag, 6. März 2022 wieder Fußballspiele der SG Teinachtal statt.

Die Bezirksligamannschaft steht zurzeit mit nur sieben Punkten auf dem letzten Tabellenplatz. Sie muss am Sonntag um 15 Uhr bei der ersten Mannschaft der Sportfreunde Gechingen antreten. Dass die SGT dort keine leichte Aufgabe erwartet, zeigt schon die Tatsache, dass die Gastgeber auf dem vierten Tabellenplatz stehen und den Anschluss an die Tabellenspitze halten wollen. Trotz allem muss das Team der SGT mit dem neuen Trainergespann, Theo und Marco Blaich, alles daransetzen, um auch in Spielen, bei dem man als Außenseiter an den Start geht, vielleicht das eine oder andere Mal für eine Überraschung sorgen zu können.

Die SGT 2 spielt am Sonntag um 15 Uhr in Breitenberg gegen die SF Gechingen 2. Die Mannschaft von Spielertrainer Gero Bodamer steht auf dem zwölften Tabellenplatz und empfängt einen Gegner, der Rang fünf belegt. Für die SGT 2 gilt es, insbesondere bei ihren Heimspielen wichtige Punkte um den Klassenerhalt zu holen. Im Hinspiel hat sie sich gegen Gechingen 2 gut geschlagen und unterlag am Ende mit 0:2 Toren.

Mit ihrem derzeitigen fünften Tabellenplatz ist man bei der SGT 3 sehr zufrieden. Sie ist am Sonntag um 13 Uhr in Breitenberg Gastgeber der Sportfreunde Gechingen 3, die auf dem ersten Platz der Tabelle stehen. Es bleibt für das Team von Mathias Dörich abzuwarten, wie man nach der langen Pause aus den Startlöchern kommt und ob man dem Favoriten Paroli bieten kann.

 

Corona-Warnstufe: 3G für alle Beteiligten, drinnen wie draußen

 Am 22. Februar 2022 hat die Landesregierung eine neue Corona-Verordnung verkündet und am Abend auch die Corona-Verordnung Sport angepasst. Die Grenzwerte des Stufenplanes wurden geändert, sodass ab sofort die Warnstufe gilt, die Lockerungen für viele Lebensbereiche, darunter den Amateursport, mit sich bringt.

Die klare und einheitliche Botschaft für den Sport in der Warnstufe lautet: 3G. Seit dem 23. Februar 2022 gilt für alle Beteiligten (Spieler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, Funktionsteams etc.) die 3G-Regelung, drinnen wie draußen. Das heißt, auch nicht-immunisierte Personen können mit einem Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.

 

Auch für Gäste in den Sportheimen gilt G3

Künftig gilt in der Warnstufe wieder 3G in der Gastronomie, das heißt auch ungeimpften Gästen ist der Zugang unter Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Tests in die Sportheime wieder möglich.

Vollständig Geimpfte und Genesene müssen vor Zugang zur Sportanlage oder zum Sportheim die abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation oder die überstandene Infektion belegen können. Genesenennachweise gelten maximal 90 Tage lang. Impfnachweise sind in elektronisch auslesbarer Form vorzulegen. Ungeimpfte müssen einen auf sie ausgestellten negativen Testnachweis (Antigen- oder PCR-Test) vorlegen.